Es gibt Sonder- und Wegerechte nach der Straßenverkehrsordnung von deren Vorschriften auch die Feuerwehr befreit ist. Um die Sonderrechte und Wegerechte in Anspruche nehmen zu können, muß aber eine dem entprechende Einsatzmeldung vorliegen. Auf einer solchen Alarmfahrt muß die Feuerwehr dann Blaulicht und Martinshorn einschalten, nur so ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, "freie Bahn zu schaffen". Das Blaulicht allein gibt kein Wegerecht.